Ausarbeitung der Arbeitsgruppe
"Veranstalter und Versicherungen"
Arbeitsgruppe vom 8. Kampagnentreffen (2001)
Veranstalterformen
Einzelpersonen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Vereine, nicht eingetragene und eingetragene
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selten gemeinnützig, aber möglich
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Mustersatzung für eingetragene Vereine
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wichtige Paragraphen (Vereinsrecht) und Pflichten
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Verweis auf Leitfaden und Taschenbücher "Wie gründe ich einen
Verein"
Prinzipiell ist der "Veranstalter" und damit die haftende Person
die juristische oder natürliche Person, die zum Zwecke einer Veranstaltung
eine Anlage anmietet.
Verhältnis Veranstalter – Teilnehmer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Muster-AGB)
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Anmeldung mit Unterschrift ist ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter,
mit Rechten und Pflichten für beide Seiten
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Veranstalter hat Haftung für gesamte Veranstaltung inkl. aller Teilnehmer
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Empfehlung einer Veranstalterhaftpflicht: Beachtung der speziellen Eigenschaften
und Gefahrenquellen einer Liverollenspielveranstaltung, z. B. Kämpfe
mit Polsterwaffen, Aktionen bei Dunkelheit, Bewegen auf ungesichertem Gelände,
offenes Feuer, pyrotechnische Effekte, Rüstungen und Kulissenbauten
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Abdeckung von Schäden an Zelten, der Veranstaltungsanlage (Gebäude
und Mobiliar (z.T. antik!)) sowie der umgebenden Landschaft (Flurschäden)
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Anwesenheit von Sanitätern, Bereithalten von Möglichkeiten zum
schnellen Ruf von professionellen Rettungskräften (Mobilfunk und/oder
Handy)
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Bei Einsatz von Pyros und Feuer Bereithalten von Feuerlöschern, etc.
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Zum Spielbeginn Belehrung über allgemeine Sicherheitsvorschriften
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Waffen- und Rüstungscheck
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Frage der Haftung für Handlungen von NSCs
Diese Seite wurde geändert am 30.01.2001.